NIS-2-Umsetzungsgesetz: Aktueller Stand

NIS-2 tritt in Kraft: Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Der Bundestag hat das neue IT-Sicherheitsgesetz NIS-2 beschlossen. Ziel ist es, die Cyber-Resilienz von Unternehmen in Deutschland branchenübergreifend zu stärken. Dahinter steht die Erkenntnis, dass die IT-Systeme von Unternehmen heute das Rückgrat unserer vernetzten Wirtschaft und Gesellschaft sind. Ein Ausfall, etwa in der Logistik oder im Maschinenbau, kann schnell ganze Lieferketten stören. NIS-2 sorgt daher für ein einheitlich hohes Schutzniveau in der gesamten EU. 

Für wen gilt das Gesetz?

NIS-2 erweitert den Kreis der erfassten Unternehmen erheblich. Ob Ihr Unternehmen die neuen Vorgaben umsetzen muss, hängt von der Branche und der Unternehmensgröße ab. Man unterscheidet zwei Hauptkategorien: 

1. Besonders wichtige Einrichtungen:

  • Sektoren: Energie, Verkehr, Finanz- und Bankwesen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung, Digitale Infrastruktur. 
  • Größe: In der Regel ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. € Umsatz. 

 

2. Wichtige Einrichtungen:

  • Sektoren: Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittelproduktion und -handel, Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeughersteller, Anbieter digitaler Dienste (z. B. soziale Netzwerke, Online-Marktplätze).
  • Größe: In der Regel ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz. 

 

Wichtig: Unabhängig von der Größe kann ein Unternehmen als relevant eingestuft werden, wenn es eine kritische Rolle für die Gesellschaft oder die Wirtschaft spielt. 

Die Kernpflichten

Im Kern fordert NIS-2 einen proaktiven und umfassenden Schutz Ihrer IT-Systeme. Sie müssen nachweisbare Maßnahmen etablieren, die das gesamte Spektrum der Cybersicherheit abdecken – von technischen Sicherheitsmaßnahmen über eine Risikoanalyse und den Schutz der Lieferkette bis hin zu Notfallplänen für den Ernstfall. Dabei nimmt NIS-2 erstmals explizit die Geschäftsführung in die Pflicht. Sie ist persönlich für die Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen verantwortlich und haftet bei Verstößen. Zudem drohen empfindliche Bußgelder. 

Ihr nächster Schritt

Die NIS-2-Anforderungen gelten ab sofort – verlieren Sie keine Zeit bei der Umsetzung.

Sind Sie überhaupt betroffen? Prüfen Sie es ganz einfach mit unserem digitalen Fragebogen. Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie sofortige Klarheit.

Ergibt die Prüfung, dass Handlungsbedarf besteht, kümmert sich das Team von Austing um Sie: Wir melden uns persönlich bei Ihnen, um pragmatische Lösungen für Ihr Unternehmen zu besprechen.

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