Laut einer Umfrage der Bitkom (2024) halten 67 % der Unternehmen die Einhaltung der DSGVO bei KI-Anwendungen für herausfordernd – dennoch sehen sie darin eine zentrale Voraussetzung für Vertrauen und rechtssicheren Einsatz.

Was ist DSGVO für KI-Anwendungen überhaupt?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für KI-Anwendungen – sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Kundendaten, Mitarbeiterinformationen oder öffentlich verfügbare Daten handelt: Sobald Rückschlüsse auf eine identifizierbare Person möglich sind, greift die DSGVO. Für KI-Systeme bedeutet dies: Sie müssen datenschutzkonform gestaltet, betrieben und überwacht werden. Zentrale Anforderungen sind etwa die Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenzpflichten sowie die Gewährleistung der Betroffenenrechte.
Warum ist DSGVO für KI-Anwendungen für mich wichtig?
Unternehmen, die KI einsetzen, ohne die DSGVO zu beachten, setzen sich nicht nur hohen Bußgeldern aus – sie gefährden auch das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitern. Besonders problematisch: Viele KI-Modelle funktionieren, als „Black Boxes“, was der DSGVO-Anforderung nach Transparenz widerspricht. Gleichzeitig können unzulässige Datenverarbeitungen zu Reputationsschäden führen. Wer die DSGVO hingegen proaktiv integriert, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil: Rechtssicherheit, bessere Datenqualität und vertrauenswürdige KI-Anwendungen stärken die Marktposition und minimieren Risiken.
Was bedeutet dies für mich?
Unternehmen sollten eine datenschutzrechtliche Bewertung aller KI-Projekte durchführen. Dazu gehört die Klärung, welche Daten verarbeitet werden, ob eine Rechtsgrundlage vorliegt und wie Transparenz und Sicherheit gewährleistet werden. Data-Protection-Impact-Assessments (DPIA) sind bei KI besonders empfehlenswert. Auch technische Maßnahmen wie Pseudonymisierung, Logging oder Löschkonzepte müssen mitgedacht werden. Schulungen für Entwickler und Entscheider runden ein ganzheitliches DSGVO-Konzept ab.
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PowerPoint-Ingenieur
Max Nienaber M.A.
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